AGB des kostenpflichtigen Premium-Eintrages

§ 1       Präambel

Industriefirmen.de bietet neben dem kostenlosen Backlink-Eintrag die Möglichkeit zu einem Eintrag ohne Backlink-Pflicht. Dieser Service ist kostenpflichtig und setzt den Abschluss eines Werbevertrags voraus.

§ 2       Einbeziehungen der AGB

Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und Industriefirmen.de als Auftragnehmerin kommt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.

§ 3       Vertragsabschluss

Industriefirmen.de errichtet und unterhält im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Webverzeichnis im Internet und übernimmt hierbei auch die Vermarktung von Premium-Einträgen. Der Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und industriefirmen.de bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch industriefirmen.de. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können die Schriftform nicht ersetzen. Unabhängig hiervon kommt der Werbevertrag zustande, wenn industriefirmen.de den Premium-Eintrag des Auftraggebers in dem Webverzeichnis freischaltet.

Maßgeblich für den Inhalt des Werbeauftrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung von industriefirmen.de.

§ 4       Annahme von Aufträgen

Industriefirmen.de ist nicht verpflichtet, den Verzeichniseintrag des Auftraggebers zu prüfen. Industriefirmen.de steht es frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen oder abzulehnen.

Industriefirmen.de ist befugt, auch nach Vertragsabschluss den Premium-Eintrag aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen oder seine Einstellung in dem Webverzeichnis zu löschen. Über die Gründe der Zurückweisung oder Löschung wird der Auftraggeber In Kenntnis gesetzt.

Weist industriefirmen.de einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs. 2 genannten Gründen) nach Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers auch aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen.

§ 5       Inhaltliche Verantwortung des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt im Verhältnis zu industriefirmen.de die ausschließliche Verantwortung für den Inhalt seines Premium-Eintrages und steht industriefirmen.de dafür ein, dass dieser Eintrag keinen strafrechtlichen, presserechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften widerspricht.

Mit der Erteilung des Werbeauftrags bestätigt der Auftraggeber, dass mit seinem Eintrag keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Auftraggeber stellt industriefirmen.de von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet industriefirmen.de gegenüber für jeglichen aus dem Premium-Eintrag entstandenen oder entstehenden Schaden.

§ 6       Vertragsdauer

Der Vertrag für einen Premium-Eintrag wird auf 12 Monate geschlossen. Er verlängert sich automatisch um 12 weitere Monate, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragsdauer gekündigt wurde.

§ 7       Schalten des Premium-Eintrages

Das Schalten des Premium-Eintrages erfolgt durch das Einstellen in das Verzeichnis.

Der Auftraggeber wird von industriefirmen.de von dem Freischalten des Premium-Eintrages in Kenntnis gesetzt. Er ist dann dazu verpflichtet, den Eintrag unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb von sieben Tagen selbst online zu korrigieren oder gegenüber industriefirmen.de anzuzeigen.

§ 8       Ausfall

Dauert eine technische Störung länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber den Werbevertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Noch nicht verbrauchte Zahlungen werden dem Auftraggeber erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§ 9       Vergütung, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung bestimmt sich nach der gültigen Preisliste von industriefirmen.de zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.

Der Rechnungsbetrag wird nach Übermittlung der Rechnung per Lastschrift eingezogen. Der jeweilige Jahresbetrag wird im Voraus vor Schaltung des Premium-Eintrages zur Zahlung fällig. Der Premium-Eintrag wird freigeschaltet, sobald der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden nicht akzeptiert.

§ 10   Zahlungsverzug

Bei Nichteinlösung der Lastschrift gilt der Vertrag für industriefirmen.de als gekündigt und wird nicht freigeschaltet bzw. wieder gelöscht. Eine Mahnung wird nicht versendet.

§ 11   Aufrechnung/ Zurückbehaltung

Gegen Vergütungsforderungen von industriefirmen.de kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten.

§ 12   Preisänderungen

Preisänderungen sind jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge. Preissenkungen zugunsten des Auftraggebers wirken sofort, Preiserhöhungen erst mit Fälligwerden der nächsten Jahresgebühr. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung vor ihrem Wirksamwerden schriftlich, endet der Werbevertrag am Ende des Vertragsjahres; bis dahin gilt der alte Preis weiter.

§ 13   Haftungsausschluss

Die Haftung von industriefirmen.de auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich oder vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 14   Datenspeicherung

Der Auftraggeber nimmt gemäß § 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von industriefirmen.de gespeichert werden.

§ 15   Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages.

§ 16   Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist ausschließlich Köln als Gerichtsstand vereinbart.

§ 17   Rechtswahlklausel

Der Werbevertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 18   Schriftformklausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung dieser Klausel bedürfen der Schriftform.