Industriefirmen.de bietet
neben dem kostenlosen Backlink-Eintrag die Möglichkeit zu einem Eintrag ohne
Backlink-Pflicht. Dieser Service ist kostenpflichtig und setzt den Abschluss
eines Werbevertrags voraus.
Der Werbevertrag zwischen
dem Auftraggeber und Industriefirmen.de als Auftragnehmerin kommt
ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird
widersprochen.
Industriefirmen.de errichtet
und unterhält im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Webverzeichnis im
Internet und übernimmt hierbei auch die Vermarktung von Premium-Einträgen. Der
Werbevertrag zwischen dem Auftraggeber und industriefirmen.de bedarf zu seiner
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch industriefirmen.de. Mündliche
oder fernmündliche Bestätigungen können die Schriftform nicht ersetzen.
Unabhängig hiervon kommt der Werbevertrag zustande, wenn industriefirmen.de den
Premium-Eintrag des Auftraggebers in dem Webverzeichnis freischaltet.
Maßgeblich für den Inhalt
des Werbeauftrags ist die schriftliche Auftragsbestätigung von industriefirmen.de.
Industriefirmen.de ist nicht
verpflichtet, den Verzeichniseintrag des Auftraggebers zu prüfen. Industriefirmen.de
steht es frei, Werbeaufträge ohne Begründung anzunehmen oder abzulehnen.
Industriefirmen.de ist befugt,
auch nach Vertragsabschluss den Premium-Eintrag aus rechtlichen, sittlichen
oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen oder seine Einstellung in dem
Webverzeichnis zu löschen. Über die Gründe der Zurückweisung oder Löschung wird
der Auftraggeber In Kenntnis gesetzt.
Weist industriefirmen.de
einen Werbeauftrag vor oder (aus den in Abs. 2 genannten Gründen) nach
Vertragsabschluss zurück, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers auch
aus vorvertraglichem Verhalten ausgeschlossen.
Der Auftraggeber trägt im
Verhältnis zu industriefirmen.de die ausschließliche Verantwortung für den
Inhalt seines Premium-Eintrages und steht industriefirmen.de dafür ein, dass
dieser Eintrag keinen strafrechtlichen, presserechtlichen,
wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften
widerspricht.
Mit der Erteilung des
Werbeauftrags bestätigt der Auftraggeber, dass mit seinem Eintrag keine Rechte
Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt industriefirmen.de
von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet industriefirmen.de gegenüber für
jeglichen aus dem Premium-Eintrag entstandenen oder entstehenden Schaden.
Der Vertrag für einen
Premium-Eintrag wird auf 12 Monate geschlossen. Er verlängert sich automatisch
um 12 weitere Monate, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von vier Wochen
zum Ende der Vertragsdauer gekündigt wurde.
Das Schalten des
Premium-Eintrages erfolgt durch das Einstellen in das Verzeichnis.
Der Auftraggeber wird von industriefirmen.de
von dem Freischalten des Premium-Eintrages in Kenntnis gesetzt. Er ist dann dazu
verpflichtet, den Eintrag unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb
von sieben Tagen selbst online zu korrigieren oder gegenüber industriefirmen.de
anzuzeigen.
Dauert eine technische Störung
länger als vier Wochen, so kann der Auftraggeber den Werbevertrag
außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Noch
nicht verbrauchte Zahlungen werden dem Auftraggeber erstattet. Weitergehende
Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Die Vergütung bestimmt sich
nach der gültigen Preisliste von industriefirmen.de zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.
Die Preise verstehen sich
zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag wird nach
Übermittlung der Rechnung per Lastschrift eingezogen. Der jeweilige
Jahresbetrag wird im Voraus vor Schaltung des Premium-Eintrages zur Zahlung
fällig. Der Premium-Eintrag wird freigeschaltet, sobald der Rechnungsbetrag
eingegangen ist. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wechsel werden
nicht akzeptiert.
Bei Nichteinlösung der
Lastschrift gilt der Vertrag für industriefirmen.de als gekündigt und wird
nicht freigeschaltet bzw. wieder gelöscht. Eine Mahnung wird nicht versendet.
Gegen Vergütungsforderungen
von industriefirmen.de kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder zurückbehalten.
Preisänderungen sind
jederzeit möglich. Sie gelten auch für laufende Werbeverträge. Preissenkungen
zugunsten des Auftraggebers wirken sofort, Preiserhöhungen erst mit Fälligwerden
der nächsten Jahresgebühr. Widerspricht der Auftraggeber der Preiserhöhung vor
ihrem Wirksamwerden schriftlich, endet der Werbevertrag am Ende des
Vertragsjahres; bis dahin gilt der alte Preis weiter.
Die Haftung von industriefirmen.de
auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob vertraglich oder
vorvertraglich, ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber nimmt gemäß
§ 33 BDSG zur Kenntnis, dass seine Daten von industriefirmen.de gespeichert
werden.
Sollte eine Bestimmung des
Werbevertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der unwirksame oder
undurchführbare Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte
wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für
notwendige Auslegungen oder Ergänzungen des Vertrages.
Ist der Auftraggeber
Kaufmann, ist ausschließlich Köln als Gerichtsstand vereinbart.
Der Werbevertrag unterliegt
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages einschließlich Nebenabreden oder Änderung dieser Klausel bedürfen
der Schriftform.